Die Reise der Bananen nach Europa - Vom Wachstum zur Reife
Die Banane ist eine der beliebtesten Früchte in Europa. Fast alle verzehrten Bananen stammen aus Mittelamerika und den Philippinen. In diesen Ländern wachsen die Bananen etwa 9 Monate lang. Danach werden sie in unreifem Zustand geerntet, daher ihre grünliche Farbe. Nach der Ernte werden die Früchte für den Export vorbereitet. In diesem Schritt werden die Bananen kontrolliert, sortiert, gewaschen und in Kisten verpackt. Diese Kisten werden per Schiff nach Europa transportiert. Die Reise dauert bis zu 20 Tage, in denen die wertvolle Fracht auf etwa 13 °C abgekühlt wird. Bei dieser Temperatur wird der Reifeprozess zum Stillstand gebracht. Wenn das Schiff in Europa ankommt, behalten die Bananen noch ihre grüne Farbe. Eine weitere Vorbehandlung ist notwendig, damit der Reifeprozess weitergehen kann. Erst dann erhalten die Früchte ihre gemeinsame gelbe Farbe. In speziell entwickelten Reifeanlagen wird die Reife der Bananen innerhalb von 4-8 Tagen entwickelt. Zu diesem Zweck wird Bananenreifegas, eine Mischung aus Ethylen/Stickstoff, verwendet. Ethylen ist ein Phytohormon, das in allen Pflanzen für die Produktion und Reifung des Fruchtkörpers notwendig ist. Ab einem bestimmten Reifegrad bildet die Banane selbst Ethylen, aber erst durch die zusätzliche Begasung mit Ethylen wird der Reifeprozess unter Kontrolle gebracht. Nach diesem Prozess haben die Bananen die gewünschte gelbe Farbe.
Anwendung von Ethylen als Bananenreifegas
Ethylen selbst ist ein hochentzündliches Gas, das in seiner reinen Form nicht zur Bananenreifung verwendet wird. Reines Ethylen würde den Reifeprozess viel zu schnell und ohne jegliche Kontrolle durchlaufen. Vier Volumenprozent Ethylen in Stickstoff reichen für eine effektive Nutzung aus. Diese Konzentration wird gewählt, weil die Menge für den Prozess ausreichend ist und das Gasgemisch an Luft nicht brennbar ist, so dass eine sichere und kontrollierte Reifung der Früchte möglich ist. Messer bietet dieses Gasgemisch unter dem Namen Plantline E4 an.
Bananengas gehört zur Kategorie der Pflanzenschutzmittel (PSM). Aus diesem Grund unterliegt es der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, mit der die Richtlinie 91/414/EWG aufgehoben wurde.